AGB für Seminare & Beratungsleistungen – SAM-PRO
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Thomas Fietz, SAM-PRO, angebotenen Beratungsleistungen, Seminare, Online-Seminare, Workshops, Inhouse-Schulungen und sonstigen Leistungen im Bereich Software Asset Management, Lizenzmanagement und damit verbundener Themen.
(2) Die Angebote richten sich grundsätzlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Behörden, öffentliche Einrichtungen, Vereine und sonstige Organisationen.
(3) Die modularen Live-Online-Seminare richten sich ausschließlich an Unternehmer und Organisationen. Die anfragende beziehungsweise beauftragende Person bestätigt, im Rahmen ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit zu handeln.
(4) Leistungen gegenüber Verbrauchern erfolgen ausschließlich nach gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Thomas Fietz
Software Asset Management / Software Lizenzmanagement
Falkenseer Str. 156
14621 Schönwalde-Glien
Deutschland
E-Mail: tf@sam-pro.de
Website: https://www.sam-pro.de
3. Anfrage, Terminreservierung, Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen, Seminaren, Modulen oder Workshops auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Leistungsbeschreibung.
(2) Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege ist unverbindlich. Auf Grundlage der Anfrage kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
(3) Die auf der Website angezeigte Verfügbarkeit eines Termins begründet keinen Anspruch auf dessen Durchführung oder Reservierung.
(4) Eine nach dem Absenden der Anfrage versandte Eingangs- oder E-Mail-Bestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Anfrage. Sie stellt weder eine Annahme noch eine verbindliche Auftragsbestätigung dar.
(5) Ein über die Website angefragter Wunschtermin kann vorläufig im Kalender vorgemerkt werden. Diese Vormerkung stellt keine verbindliche Buchung dar und begründet keinen Anspruch auf die Durchführung des Seminars.
(6) Eine vorläufige Terminreservierung gilt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, für fünf Werktage ab Versand des Angebots. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Annahme, kann der Termin ohne weitere Mitteilung wieder freigegeben werden.
(7) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder SAM-PRO eine ausdrückliche Auftragsbestätigung versendet.
(8) Maßgeblich sind das angenommene Angebot, die jeweilige Seminar- oder Modulbeschreibung und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang.
4. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder der Seminar- beziehungsweise Modulbeschreibung.
(2) Leistungen können insbesondere umfassen:
- Beratungsleistungen im Bereich Software Asset Management und Lizenzmanagement,
- Lizenzanalysen und Lizenzbilanzierungen,
- Unterstützung bei Compliance-Prüfungen und Herstellerplausibilisierungen,
- Tool-Evaluierungen und Datenqualitätsanalysen,
- Seminare, modulare Live-Online-Seminare, Workshops und Inhouse-Schulungen,
- Erstellung oder Bereitstellung von Schulungs- und Arbeitsunterlagen sowie
- Unterstützung bei der Dokumentation von Nutzungsrechten und Lizenznachweisen.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
5. Kein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg
(1) Die Leistungen werden fachlich sorgfältig und nach bestem Wissen erbracht.
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher, lizenzrechtlicher, steuerlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Lizenzbewertungen, Einschätzungen und Empfehlungen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, den verfügbaren Herstellerunterlagen sowie dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Informationsstand.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Daten, Unterlagen und Informationen verantwortlich.
6. Keine Rechtsberatung
(1) Die Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar. SAM-PRO erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
(2) Lizenzrechtliche, vertragliche oder compliancebezogene Einschätzungen erfolgen ausschließlich aus fachlicher Sicht im Kontext des Software Asset Managements und Lizenzmanagements.
(3) Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.
(4) Bei rechtlich verbindlichen Entscheidungen, Vertragsauslegungen, Streitfällen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen sollte eine rechtliche Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingeholt werden.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit.
(2) Dazu können insbesondere gehören:
- Lizenznachweise, Verträge und Bestelldaten,
- Inventardaten, Nutzungsdaten und technische Daten,
- Organisationsdaten und Benutzerinformationen,
- bestehende Dokumentationen, Richtlinien und Prozesse sowie
- Informationen zu Herstellern, Produkten und Vertragsmodellen.
(3) Verzögerungen, Mehraufwände oder unzutreffende Ergebnisse, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet bereitgestellten Informationen beruhen, gehen nicht zulasten von SAM-PRO.
(4) Entstehen aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten zusätzliche Aufwände, können diese nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
8. Seminare, Workshops und modulare Live-Online-Seminare
(1) Seminare, Workshops und Schulungen werden auf Grundlage der jeweiligen Seminarbeschreibung, Modulbeschreibung oder individuellen Vereinbarung durchgeführt.
(2) Die modularen Live-Online-Seminare haben grundsätzlich eine Dauer von drei Stunden. Die Durchführung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, von 09:00 bis 12:00 Uhr oder von 14:00 bis 17:00 Uhr.
(3) Jeder Modultermin wird exklusiv für den jeweiligen Auftraggeber beziehungsweise die anfragende Organisation durchgeführt. Eine gemeinsame Durchführung mit Teilnehmern anderer Organisationen erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
(4) Je Modul können mindestens eine und maximal fünf Personen teilnehmen. Maßgeblich ist die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl.
(5) Für organisationsbezogen gebuchte modulare Live-Online-Seminare besteht eine Durchführungsgarantie bereits ab einer angemeldeten Person. Eine Absage wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl erfolgt bei diesen Seminaren nicht.
(6) Die Live-Online-Seminare sind interaktiv konzipiert. Die Teilnehmer sollen sich durch Fragen, Diskussionen, Übungen oder Praxisbeispiele aktiv beteiligen können.
(7) Inhalte, Schwerpunkte und Ablauf können angepasst werden, wenn dies aus didaktischen, organisatorischen oder fachlichen Gründen sinnvoll ist und der wesentliche Charakter sowie die vereinbarten Lernziele des Seminars erhalten bleiben.
(8) Die Teilnahme setzt voraus, dass die in der jeweiligen Seminar- oder Modulbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit keine besonderen Voraussetzungen genannt sind, sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich.
(9) Teilnahmebestätigungen werden für die angemeldeten Personen ausgestellt, die tatsächlich am jeweiligen Seminar oder Modul teilgenommen haben.
9. Inhouse-Seminare und individuelle Workshops
(1) Bei Inhouse-Seminaren und individuellen Workshops werden Inhalte, Dauer, Teilnehmerkreis, Ort, technische Rahmenbedingungen und sonstige Details individuell vereinbart.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Räumlichkeiten, Präsentationstechnik, Internetverbindung, Zugänge und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Mehraufwände aufgrund fehlender oder ungeeigneter Rahmenbedingungen können zusätzlich berechnet werden, sofern der Auftraggeber diese zu vertreten hat und über die entstehenden Zusatzkosten informiert wurde.
10. Online-Seminare und technische Voraussetzungen
(1) Online-Seminare und Online-Workshops werden über ein geeignetes Videokonferenz- oder Kollaborationssystem durchgeführt.
(2) Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind für die technischen Voraussetzungen auf ihrer Seite verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere:
- eine stabile Internetverbindung,
- ein geeigneter Browser oder die erforderliche Software,
- eine funktionierende Audioausgabe,
- ein Mikrofon für die interaktive Teilnahme,
- gegebenenfalls eine Kamera sowie
- die rechtzeitige technische Prüfung vor Veranstaltungsbeginn.
(3) Die Zugangsdaten oder Teilnahmelinks dürfen ausschließlich von den angemeldeten Teilnehmern verwendet werden. Eine Weitergabe an nicht angemeldete Personen oder externe Dritte ist nicht gestattet.
(4) Technische Störungen, die aus der Sphäre des Auftraggebers oder eines Teilnehmers stammen, begründen keinen Anspruch auf Erstattung, Preisreduzierung oder Nachholung, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß angeboten wurde.
(5) Kann ein Online-Seminar aufgrund einer von SAM-PRO zu vertretenden technischen Störung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, wird für den ausgefallenen Teil ein Ersatztermin angeboten. Kann kein zumutbarer Ersatztermin vereinbart werden, wird die auf den ausgefallenen Leistungsteil entfallende Vergütung erstattet.
(6) Eine Aufzeichnung, Speicherung, Übertragung oder sonstige Vervielfältigung von Bild, Ton, Präsentation oder Bildschirminhalten durch Teilnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von SAM-PRO in Textform zulässig.
11. Seminarunterlagen, digitale Inhalte und Arbeitsmaterialien
(1) Seminarunterlagen, Präsentationen, Checklisten, Vorlagen, Arbeitshilfen, Dateien und sonstige Materialien können in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt werden.
(2) Art, Umfang, Dateiformat und Zeitpunkt der Bereitstellung richten sich nach der jeweiligen Seminar- oder Modulbeschreibung sowie dem angenommenen Angebot.
(3) Seminarunterlagen können als personalisierte Unterlagen oder als ausdrücklich editierbare Unterlagen bereitgestellt werden. Die jeweils eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Ein Anspruch auf bestimmte Dateiformate, Quelldateien, editierbare Versionen oder spätere Aktualisierungen besteht nur, wenn dies in der Seminarbeschreibung oder im Angebot ausdrücklich zugesagt wurde.
(5) Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt ausschließlich für den vereinbarten Zweck und den vertraglich vereinbarten Teilnehmer- beziehungsweise Nutzerkreis.
(6) Die Unterlagen entsprechen dem zum Zeitpunkt der Durchführung bekannten fachlichen und technischen Stand. Ein Anspruch auf spätere Aktualisierung oder Anpassung an geänderte Herstellerbedingungen, Rechtslagen, Produkte oder Lizenzmodelle besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Nutzungsrechte an Unterlagen und Materialien
(1) Alle Seminarunterlagen, Präsentationen, Grafiken, Checklisten, Vorlagen, Dateien, Konzepte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber und die berechtigten Teilnehmer erhalten ausschließlich die nachfolgenden einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte. Alle darüber hinausgehenden Rechte verbleiben bei SAM-PRO beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
Personalisierte Seminarunterlagen
(3) Personalisierte Seminarunterlagen werden ausschließlich dem jeweils benannten Teilnehmer zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer darf diese Unterlagen ausschließlich zur persönlichen Weiterbildung sowie zur Umsetzung der vermittelten Inhalte innerhalb seines eigenen Unternehmens nutzen.
(4) Eine Weitergabe personalisierter Seminarunterlagen an andere Personen oder Unternehmen, eine Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.
Editierbare Seminarunterlagen
(5) Ausdrücklich als editierbar gekennzeichnete Seminarunterlagen dürfen vom Teilnehmer, dem beauftragenden Unternehmen sowie den mit diesem verbundenen Unternehmen für interne betriebliche Zwecke genutzt, bearbeitet und vervielfältigt werden.
(6) Eine Weitergabe editierbarer Seminarunterlagen an externe Dritte, Vermarktung, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SAM-PRO nicht gestattet.
Allgemeine Nutzungsbeschränkungen
(7) Die Nutzung der Unterlagen für eigene entgeltliche oder unentgeltliche Schulungen gegenüber externen Dritten ist nicht gestattet.
(8) Urhebervermerke, Herkunftshinweise, Kennzeichnungen und Schutzvermerke dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
(9) Eine Nutzung der Unterlagen zum Training, zur Feinabstimmung, Auswertung oder sonstigen Verarbeitung durch öffentlich zugängliche oder externe KI-Systeme ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SAM-PRO nicht gestattet.
(10) Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
13. Vergütung, Teilnehmerstaffeln, Paketpreise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem angenommenen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Preise für modulare Live-Online-Seminare gelten grundsätzlich pro angemeldeter Person und Modul, sofern im Angebot keine organisationsbezogene Pauschale oder andere Preisregelung vereinbart wurde.
(4) Maßgeblich für die Preisberechnung ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Teilnehmerzahl. Nimmt eine angemeldete Person nicht oder nicht vollständig teil, führt dies nicht zu einer nachträglichen Reduzierung der vereinbarten Vergütung.
(5) Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nach vorheriger Abstimmung bis zur festgelegten Höchstzahl möglich. Hierdurch kann sich die Vergütung entsprechend der gültigen Teilnehmerstaffel ändern.
(6) Teilnehmerstaffeln, Mengenrabatte und Paketvorteile gelten nur, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Seminarbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen sind.
(7) Teilnehmerstaffeln und Paketvorteile werden nicht miteinander kombiniert, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Kommen beide Vorteile in Betracht, wird der für den Auftraggeber günstigere Preisvorteil berücksichtigt.
(8) Ein Paketpreis gilt nur, wenn sämtliche zum Paket gehörenden Module verbindlich gebucht werden. Soweit nicht anders vereinbart, setzt der Paketpreis voraus, dass für alle enthaltenen Module dieselbe Teilnehmerzahl gebucht wird.
(9) Werden die im Paket enthaltenen Module mit unterschiedlichen Teilnehmerzahlen gebucht oder wird das Paket nachträglich verändert, kann die Vergütung anhand der jeweils geltenden Einzelpreise und Teilnehmerstaffeln neu berechnet werden.
(10) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch als PDF per E-Mail übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(11) Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu zahlen. Sofern keine andere Zahlungsfrist genannt ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig.
(12) Bei Seminaren kann die Teilnahmegebühr spätestens zehn Kalendertage vor Seminarbeginn fällig werden. Bei kurzfristigen Buchungen kann eine sofortige Zahlung oder Zahlung vor Seminarbeginn verlangt werden.
(13) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
14. Stornierung, Umbuchung und Teilnehmerwechsel durch den Auftraggeber
(1) Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Textform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei SAM-PRO.
(2) Die nachfolgenden Regelungen gelten für jedes gebuchte Seminar beziehungsweise Modul gesondert, sofern im Angebot oder in der Seminarbeschreibung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Für Stornierungen gelten folgende Pauschalen:
- Bei Zugang mindestens 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
- Bei Zugang weniger als 21, aber mindestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der auf das betroffene Modul entfallenden Vergütung berechnet.
- Bei Zugang weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100 Prozent der auf das betroffene Modul entfallenden Vergütung berechnet.
(3) Dem Auftraggeber bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass SAM-PRO kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Eine einmalige Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin ist kostenfrei, wenn sie SAM-PRO mindestens 10 Kalendertage vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin in Textform zugeht. Der Ersatztermin richtet sich nach der Verfügbarkeit.
Bei einer Umbuchung weniger als 10 Kalendertage vor dem bisherigen Veranstaltungstermin wird eine Umbuchungspauschale von 25 Prozent der auf das betroffene Modul entfallenden Vergütung berechnet.
(5) Der Auftraggeber kann bis zum Beginn des jeweiligen Moduls ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer aus derselben Organisation benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und SAM-PRO vor Seminarbeginn in Textform informiert wird.
(6) Gesetzliche Rechte zur Kündigung oder zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
(7) Wird ein einzelnes Modul eines gebuchten Seminarpakets storniert, entfällt ein Paketvorteil nur, soweit die verbleibenden Module kein weiterhin angebotenes Seminarpaket bilden. Die verbleibenden Module werden mit den bei Vertragsschluss geltenden Einzelpreisen oder – sofern günstiger – mit dem Preis eines weiterhin vollständig gebuchten kleineren Seminarpakets neu berechnet.
(8) Die Stornierungspauschale für ein storniertes Paketmodul wird ausschließlich aus dem diesem Modul im Angebot zugeordneten anteiligen Paketpreis berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die neu berechnete Gesamtvergütung angerechnet.
(9) Bei individuell vorbereiteten Seminaren oder Workshops können zusätzlich nur nachweisbare Fremd- oder Sonderaufwände berechnet werden, die ausdrücklich vereinbart wurden, aufgrund der Stornierung nicht anderweitig verwendet werden können und nicht bereits durch die Stornierungspauschale abgegolten sind.unberührt.
15. Absage, Terminverschiebung und Änderungen durch SAM-PRO
(1) SAM-PRO ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Erkrankung oder unvorhergesehener Ausfall des Referenten,
- höhere Gewalt,
- technische Störungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen,
- behördliche Anordnungen oder
- sonstige unvorhersehbare Umstände, die eine ordnungsgemäße Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen.
(2) Für organisationsbezogen gebuchte modulare Live-Online-Seminare gilt die Durchführungsgarantie ab einer angemeldeten Person. Das Nichterreichen einer darüber hinausgehenden Mindestteilnehmerzahl stellt bei diesen Seminaren keinen Absagegrund dar.
(3) Im Fall einer Absage oder notwendigen Terminverschiebung wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
(4) Bei einer Terminverschiebung wird ein zumutbarer Ersatztermin angeboten. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, wird die für das betroffene Modul bereits gezahlte Vergütung erstattet.
(5) Eine wesentliche Änderung des vereinbarten Veranstaltungsformats erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Unwesentliche organisatorische oder didaktische Anpassungen bleiben zulässig, sofern der Charakter und die Lernziele der Veranstaltung erhalten bleiben.
(6) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Arbeitsausfall, Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung vorliegt.
16. Reisekosten und Nebenkosten
(1) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder sich aus dem Angebot ergibt.
(2) Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis oder nach den im Angebot genannten Sätzen.
17. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, kaufmännische, organisatorische und lizenzbezogene Informationen sowie Unterlagen, Daten, Analysen und Ergebnisse.
(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden oder der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren.
18. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(2) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website:
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellt werden, rechtmäßig verarbeitet und an SAM-PRO übermittelt werden dürfen.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die von ihm angemeldeten Teilnehmer über die für die Durchführung des Seminars erforderliche Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
19. Haftung
(1) SAM-PRO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SAM-PRO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
(5) Eine Haftung für Inhalte, Software, Systeme, Dienste oder Entscheidungen Dritter besteht nicht, soweit diese nicht dem Verantwortungsbereich von SAM-PRO zuzurechnen sind.
20. Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei dazu, die Leistung für die Dauer der Behinderung aufzuschieben.
(2) Ist die Durchführung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, kann die betroffene Partei hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten.
(3) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Infrastruktur, Energieversorgung oder Telekommunikation sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei.
(4) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses, soweit dies möglich und zumutbar ist.
21. Verbraucherstreitbeilegung
(1) SAM-PRO ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Sitz von SAM-PRO, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Individuelle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.